Schweizer-Verein Helvetia
       Jestetten und Umgebung
 

             Statuten                                                                                        

Letzte Änderung dieser Seite:  02.11.2021

 

Themen-Verzeichnis für dieser Seite   - - -  in fogender Reihenfolge:

 

 Statuten

Vereins- Zweck

 

Schweizer-Verein Helvetia 

Jestetten und Umgebung

 

Statuten des Schweizer-Verein "Helvetia"

Jestetten und Umgebung  

Zweck des Vereins

Zusammenschluss der in Jestetten und Umgebung ansässigen Schweizer.

 Pflege vaterländischer Gesinnung, freundschaftlicher Verkehr, gesellschaftliche Tätigkeiten. Austausch nötiger Informationen für Schweizer in Deutschland.

Wahrung nationalschweizerischer Interessen, Kontakte mit den schweizerischen Behörden und Konsulaten.  

Mitgliedschaft

Jeder gut beleumdete Schweizer-Bürger oder Schweizer-Bürgerin, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, können Aktiv-Mitglied des Vereins werden.

 Als Unterstützungs-Mitglieder können Gönner des Vereins jeder Nation aufgenommen werden, mit dem normalen Jahresbeitrag.  Diese haben das Recht, an allen Versammlungen teilzunehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten, bzw. an den Vorstand zu richten, welcher nach Prüfung des Gesuches über den Beitritt entscheidet. 

Als Ehrenmitglieder können auf Antrag nur solche Personen ernannt werden, welche sich für das Wohl des Vereins ganz besonders verdient gemacht haben.

 Der Jahresbeitrag beträgt zum jetzigen Zeitpunkt Euro 20.- pro Person und ist im voraus pro laufendes Jahr zu bezahlen, gleichgültig des Eintrittsdatums. 

Ein Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen und kann jederzeit erfolgen. Hingegen ist das Mitglied verpflichtet, den laufenden Jahresbeitrag zu entrichten. 

Mitglieder, deren Verhalten den Interessen des Vereins zuwider läuft, oder welche seit 2 Jahren mit dem Mitgliederbeitrag im Rückstand sind, können aus dem Verein ausgeschlossen werden. 

Ueber den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand.

 Versammlungen 

An Versammlungen vorgesehen sind:

 - Die Generalversammlung

 - Die Mitgliederversammlung

 - Freie Zusammenkünfte und andere Aktivitäten

 Generalversammlung

Die Traktanden der Generalversammlung, die jedes Jahr bis im März stattzufinden hat, sind folgende:

 - Jahresbericht des Präsidenten 

- Verlesung des Protokolls der letzten Generalversammlung

 - Abnahme der Jahresrechnung und Bericht der Revisoren

 - Wahl des Vorstandes (ohne Präsident) und 2    Rechnungsrevisoren 

- Wahl des Präsidenten durch Tagespräsident 

- Vorstellung des Jahresprogrammes 

- Verschiedenes, Wünsche und Anträge 

Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen können vom Vorstand je nach Bedarf einberufen werden. 

Das gleiche Recht steht den Mitgliedern zu, wenn 2/3 der eingeschriebenen Mitglieder rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Versammlungstermin, einen genügend begründeten Antrag an den Vorstand stellen. 

Traktanden bei einer solchen Versammlung: Vereinsangelegenheiten, soweit solche nicht in die Kompetenz der Generalversammlung fallen. 

Freie Zusammenkünfte

Freie Zusammenkünfte können vom Vorstand oder von Vereinsmitgliedern angestrebt und organisiert werden. 

Die Bekanntmachung erfolgt durch den Vorstand schriftlich, elektronisch, oder durch Mitteilung in Tageszeitungen oder Gemeindenachrichten. Die Zusammenkünfte sollen lediglich der Pflege der Kameradschaft und Unterhaltung, oder Besprechung von Tagesfragen dienen.  

Veröffentlichungen 

Versammlungen, wie die Generalversammlung, werden vorzeitig, schriftlich (per Mail oder brieflich) allen Mitgliedern angekündigt. 

Um einen guten Bekanntheitsgrad des Vereines zu erreichen und die ansässigen Schweizer zum Mitmachen zu motivieren, werden die beschlossenen Anlässe mit einer gewissen Vorlaufzeit auch in den Gemeindeblättern, oder auch Tageszeitungen, veröffentlicht. Dies soll auch der Information der Gesamtbevölkerung dienen. 

Die Veröffentlichungen in den diversen Gemeindenachrichten werden durch den Aktuar geschrieben und den Gemeinden zur Verfügung gestellt.  

Vorstand 

Der Vorstand besteht aus 5-6 Mitgliedern: 

- Präsident 

- Vizepräsident 

- Aktuar

 - Kassier oder Kassierin

 - 2-3 Beisitzer

 Der Präsident nimmt Anträge entgegen, leitet die Versammlungen und hat für die Vereinsbeschlüsse zu sorgen. 

Er vertritt den Verein nach aussen. 

Im Falle der Verhinderung übernimmt der jeweils anwesende Aktuar oder Kassier den Vorsitz. 

Der Aktuar führt über alle Vorstandssitzungen und Versammlungen Protokolle und besorgt den schriftlichen Verkehr. 

Der Kassier, oder die Kassierin, erledigt alle finanziellen Tätigkeiten und den Einzug der Mitgliederbeiträge. 

Er/sie ist verpflichtet, den andern Vorstandsmitgliedern, oder Rechnungsrevisoren, jederzeit Aufschluss über die Kassenführung und den Kassenstand zu geben. 

Die Beisitzer unterstützen die andern Vorstandsmitglieder durch Ihre Mithilfe best möglichst und übernehmen diverse Arbeiten. 

Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. 

Die Vorstandsmitglieder und Rechnungsrevisoren werden per absolutem Mehr an der Generalversammlung gewählt.

 Die Wahl per Akklamation ist ebenfalls zulässig.

 Wünsche und Anträge für die Generalversammlung sind dem Vorstand mindestens 14 Tage vorher einzureichen, damit dieser Gelegenheit hat, dazu Stellung zu nehmen. 

Schlussbestimmungen 

In allen Versammlungen sind religiöse und politische Diskussionen im Interesse des Vereins und zur Wahrung des guten Einvernehmens untersagt.

 Eine Statutenrevision kann nur in einer Generalversammlung mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden beschlossen werden. In allen anderen Beschlüssen gilt das absolute Mehr. 

Der Verein darf nicht aufgelöst werden, solange die Zahl der Mitglieder nicht  unter 5 gesunken ist. 

Bei einer allfälligen Auflösung würde das noch vorhandene Vereinsvermögen je zur Hälfte den Schweizer-Stiftungen "Pro Juventute" und "Für das Alter" zufallen, sofern nicht innerhalb von 5 Jahren, vom Datum der Auflösung an, ein neuer Verein mit gleicher Zweckbestimmung gegründet wird. 

Diese Statuten sind an der Generalversammlung vom 24.03.2017 als 1. Revision der alten Statuten vom 10. Februar 1947 von den anwesenden Mitgliedern genehmigt worden. 

Jedem Aktivmitglied wird ein Exemplar dieser Statuten übergeben.

 Jestetten, den 24. März 2017  

Für den Vorstand des Schweizer-Verein "Helvetia" Jestetten und Umgebung:






Der frühere, zweite Zweck des Vereins

in Kriegszeiten

Um unseren Vereinsmitgliedern anzuzeigen, welchen weiteren Zweck unser Verein in Kriegszeiten hatte, möchten wir es nicht unterlassen, die heute nicht mehr gültigen, jedoch interessanten Bestimmungen über den Unterstützungsfond des Schweizer-Vereins in den heutigen Statuten als Information aufzunehmen. Da hiess es wie folgt:  

Unterstützungsfond (Spezial-Bestimmungen )

1. Der Unterstützungsfond bezweckt, wirklich Bedürftige, in Not geratene Schweizer je nach Umständen zu unterstützen.

 2. Die Mittel werden aus freiwilligen Spenden, sowie aus Zuwendungen von Ueberschüssen aus Vereinsanlässen, beschafft und dürfen keinem andern als dem unter Punkt 1 erwähnten Zwecke dienen, und zwar erst, wenn Punkt 3 erfüllt ist. 

3. Sobald der Fond die Höhe von frs. 1 '000.- erreicht hat, darf der fällige Jahreszins im Bedarfsfalle an Bedürftige verteilt werden. Der Fond selbst, im Betrage von sfr. 1 '000.- darf nicht angegriffen werden. 

4. Die einmalige Unterstützung soll pro Fall den Betrag von frs. 100.- nicht übersteigen. 

5. Gesuche um Unterstützung haben schriftlich und durch Belege begründet, an den Präsidenten, zu Händen des Unterstützungs- Ausschusses zu erfolgen, der über die Würdigkeit des Falles nach genauer Prüfung zu entscheiden hat. Dieser Entscheid ist endgültig. 

6. Der jeweilige Präsident des Vereins ist zugleich stets erstes Ausschuss-Mitglied. 


PS: Heute wird der Unterstützungsfonds durch die ASO (Auslandsschweizer-Organisation) gehandhabt (www.aso.ch).  


Der heutige Zwek des Vereines

hat sich in der langen Dauer (76 Jahre) etwas veändert.

Die Geselligkeit, Information und Weiterbildung haben heute einen höheren Stellenwert.




25.01.2017/HUK  fg